FAQ Praktika

Während Ihres Studiums am AWI können Sie jederzeit ein Praktikum absolvieren. Im B.Sc. Volkswirtschaftslehre (100% und 50%) müssen Sie im Rahmen des Moduls ECON2d Berufsorientierende Qualifikationen ein mindestens vierwöchiges Pflichtpraktikum absolvieren. Dieses muss einen wirtschaftswissenschaftlichen Bezug haben. 

Was ist anerkennungsfähig?

Anerkennungsfähig sind Praktika sind Praktika während Ihres Studiums, während vorheriger Studiengänge oder vor dem Studium. Werksstudententätigkeiten sind ggf. auch anerkennungsfähig, sofern Sie den Anforderungen entsprechen. Da es für Volkwirtinnen und Volkswirte viele verschiende Tätigkeitsfelder gibt, können wir Ihnen leider keine Liste an Tätigkeiten zur Verfügung stellen. Bitte wenden Sie sich mit konkreten Nachfragen an den AWI Career Service, Herrn Christian Menn.

Durch das vierwöchige Pflichtpraktikum in 100% und 50% erhalten Sie 7 ECTS. In 100% können Sie pro weitere zwei Wochen 3,5 ECTS erhalten und mit einem achtwöchigen Praktikum somit das Modul ECON2d mit 14 ECTS auch abschließen. 

Im M.Ed. Wirtschaftswissenschaft können Sie ein mindestens sechswöchiges Praktikum mit 6 ECTS im Modul Interdisziplinäre Praxiserfahrung anrechnen lassen.

Benötigte Unterlagen

Für die Anerkennung von Praktikumsleistungen sind folgende Unterlagen notwendig.

  • unterschriebener Antrag auf Anerkennung
  • eigenständig verfasster, in den wesentlichen Inhalten vollständiger und unterschriebener Praktikumsbericht (ca. 5 Textseiten)
  • Zeugnis des Arbeitgebers in Kopie.

Das Antragsformular mit weiteren Details, sowie den Kontaktdaten des AWI Career Service finden Sie  unten.